Falls sie sich dazu entschließen sollten dauerhaft in Argentinien leben zu wollen, ist die Beantragung der Daueraufenthaltsgenehmigung sinnvoll. In Argentinien wird, wenn eine Familienzusammenführung nicht vorliegt, primär eine auf zwei Jahre begrenzte Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt. Sollte man in diesen zwei Jahren nicht in Konflikte mit den inländischen Gesetzen gekommen sein, kann nach Ablauf der Frist die Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Dem Antragsteller stehen zur Beantragung der temporären Aufenthaltsgenehmigung unterschiedliche Rubriken zur Verfügung. Der Einwanderer sollte sich dann entsprechend seiner individuellen Situation die für ihn optimalste Rubrik auswählen, in welcher er die geforderten Einwanderungsbedingungen erfüllen kann.
Zur Auswahl stehen folgende Rubriken bzw. Kriterien:
- Arbeitnehmer
- Akademiker
- Investor
- Pensionär
- Sportler und Künstler
- geistliche Würdenträger
- finanziell unabhängige Personen
Die Bestimmungen in den einzelnen Rubriken ändern sich in nicht festgelegten Zeiträumen oder unterliegen der individuellen Entscheidungsfindung der Einwanderungsbehörde, so dass wir ihnen nicht allgemein gültige Angaben zu den einzelnen Rubriken auf dieser Seite tätigen können.
Nach einem Gespräch im Bezug auf die Schilderung ihrer persönlichen Gesamtsituation können wir ihnen, da wir im ständigen Kontakt mit der Einwanderungsbehörde stehen, eine Empfehlung geben, welche Rubrik die für sie günstigste ist, um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Für die Beantragung dieser temporären Aufenthaltsgenehmigung benötigen sie unabhängig von der Rubrik, in der sie den Antrag stellen wollen, folgende Dokumente:
1. Gültiger deutscher Reisepass im Original und Kopie mit dem aktuellen Einreisestempel ins Land
2. Amtliche internationale Geburtsurkunde
3. Führungszeugnis aus den Ländern in denen man die letzten drei Jahre länger als ein Jahr gelebt hat. Ein einheimisches Führungszeugnis wird ebenfalls verlangt, welches direkt in Argentinien beantragt wird.
4. Ein polizeilicher Wohnortnachweis, der durch die Vorlage einer öffentlichen Rechnung (z.B. Strom, Wasser) auf den Namen des Antragstellers dokumentiert werden kann oder durch die schriftliche Bestätigung von zwei Zeugen, die in keiner familiären Verbindung zum Antragsteller stehen.
Alle deutschen Dokumente müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer hier in Argentinien ins Spanische übersetzt werden.
Darüber hinaus benötigen alle in Deutschland ausgestellten Dokumente, bis auf den Reisepass, die Apostille de Haya.